Finanzierung

In Hamburg haben Eltern einen Rechtsanspruch für die Betreuung ihres Kindes oder Kinder. Dieser Anspruch beginnt mit dem ersten Lebensjahr und endet mit dem Eintritt in die Grundschule. Die Finanzierung des Kitaplatzes erfolgt daher in der Regel mit einem Kita-Gutschein der Stadt Hamburg.

Hierbei stellen die Eltern einen Antrag über den Betreuungsumfang. Anhand des Familieneinkommens, der Familiengröße und anderer Punkte ermittelt die Behörde, wie hoch der Eigenanteil der Familie ist  und somit die von Ihnen zu zahlenden Kita Gebühren sind.

Weitere Informationen der Stadt Hamburg zum Kita-Gutschein

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Kita-Gutschein in Hamburg:

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Dokumente? Dann wenden Sie sich gern an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Betreuung außerhalb des Kita-Gutscheins

Das Leben ist nicht immer planbar. Sollten Sie einmal mehr Stunden benötigen, als auf Ihrem Kita-Gutschein vermerkt, können Sie bei uns Zusatzstunden erwerben. Dafür berechnen wir 15,00€ je angefangener Stunde.